Willkommen bei Brandschutztechnik Weber GmbH - Wir bieten Ihnen Service, Verkauf für Anlagen im vorbeugenden Brandschutz. Feuerlöscher Wandhydranten, Rauchabzugsanlagen uvm.

Ein Brand kann Schäden an Personen und Vermögen anrichten. Die Existenz der Unternehmung ist gefährdet. Eine Vielzahl gesetzlicher Vorschriften zur Verhinderung von Bränden, gilt es einzuhalten.
Gehen Sie deshalb sicher und nutzen Sie unsere Erfahrung im Thema "vorbeugender Brandschutz", als die Kompetenz hervorragender Mitarbeiter, die von einer perfekten Ausbildung als sachkundige und befähigte Personen in ein durchdachtes, nach DIN ISO-TÜV, GIF und zertifiziertes System eingebunden sind.Deshalb haben wir uns zu einen führenden und bekannten Unternehmen im Brandschutz entwickelt.

Der Südbayerische Raum ist durch die Niederlassungen in Garmisch-Pa-(Oberau) Rottach-Egern , Freilassing und Oberbergkirchen (Mühldorf) besetzt.

Somit kann auf viele Anforderungen des vorbeugenden Brandschutzes schnell, gezielt und wirkungsvoll reagiert werden. Eine prompte Ausführung der Arbeiten und Lieferung ist selbstverständlich und durch die gesetzte Strukturierung gegeben.

Unsere Brandschutzbeauftragten kommen auch zu Ihnen um nach der Betriebssicherheitsverodnung einen Ist/Soll Vergleich zu erarbeiten.

  • Feuerwehrplan DIN 14095, Flucht und Rettungswege DIN 14096
  • Festlegung von Feuerlöschern Wandhydranten nach Arbeitstättenverodnung BGR 133
  • Festlegung von Feststellanlagen, RWA Anlagen

Rauchwarnmelderpflicht

Hinweise zur Rauchwarnmelderpflicht für Wohnungen

Der Bayerische Landtag hat am 29.11.2012 mit dem Gesetz zur Änderung der Bayerischen Bauordnung und des Baukammerngesetzes beschlossen, für Neubauten und den Bestand von Wohnungen eine gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht einzuführen. Der neue Art. 46 Abs. 4 Bayerische Bauordnung (BayBO) erhöht den Brandschutz von Wohnungen durch eine Verpflichtung zur Schaffung einer Frühwarneinrichtung, mit der Wohnungsbrände frühzeitig bemerkt und Menschenleben gerettet werden können.

 

Neue Arbeitsstättenverordnung

Die Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen (Artikel 1 Änderung der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-) wurde im Bundesgesetzblatt (Teil 1 Nr. 56, Seite 2681) veröffentlicht. Die Verordnung ist am 03.12.2016 in Kraft getreten. Jeder Arbeitgeber hat die Aufgabe, die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten in Arbeitsstätten (_auch auf Baustellen_) wirksam zu schützen und Arbeitsabläufe menschengerecht zu gestalten. Das gilt für das Einrichten wie auch für das Betreiben der Arbeitsstätte.

Brandschutzhelfer

Brandschutzhelfer - Ausbildung und Befähigung

Zum betrieblichen Brandschutz gehört neben einer regelmäßigen Unterweisung aller Beschäftigten die Ausbildung von Brandschutzhelfern. Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöschereinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen.