Wissenslücken bei Rauchmelderpflicht alarmierend

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Jeder Fünfte weiß nicht, dass es in Deutschland eine Gesetzgebung zur Ausstattung privaten Wohnraums mit Rauch-
meldern gibt. Als Mitglied des Forum Brandrauchprävention e.V., das die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ betreibt,
möchten wir Sie auf eine repräsentative Innofact-Studie geben, die von der genannten Initiative initiiert wurde. An der
Erhebung vom 03. bis 05. April 2024 nahmen insgesamt 2.195 Personen aus ganz Deutschland teil.

Erschreckende Ergebnisse im Detail
Laut der Innofact-Studie meinen fünf Prozent aller Befragten, dass es
in Deutschland keine Gesetzgebung zur Ausstattung von Wohnraum
mit Rauchmeldern gibt, weitere 15 Prozent wissen es nicht. Besonders
besorgniserregend ist, dass nur 77 Prozent der Eigentümer die Rauch-
melderpflicht kennen, obwohl sie für die Installation der Rauchwarnmelder
verantwortlich sind. Bei den Mietern wissen es immerhin 83 Prozent. Dass
die Rauchmelderpflicht in allen Fällen gilt – sei es für Neu- und Umbauten,
vermietete Wohnungen, Wohneigentum oder Bestandsbauten – glauben
nur 69 Prozent der Befragten.

Weitere Aufklärungsarbeit dringend erforderlich
„Die Ergebnisse der Studie sind alarmierend, denn Rauchmelder retten
bekanntlich Leben, und laut der Studie fühlen sich immerhin 90 Prozent
der Befragten durch Rauchwarnmelder sicher. Es ist daher entscheidend,
dass insbesondere Wohneigentümer die gesetzliche Pflicht kennen und
diese auch umsetzen. Da müssen wir noch viel Aufklärungsarbeit leisten“,
meint Hermann Schreck, Vizepräsident beim Deutschen Feuerwehrver-
band (DFV).

Unterstützt wird er dabei von der Initiative „Rauchmelder retten Leben“, die schon seit vielen Jahren Verbraucher über
Qualitätsmelder informiert. Christian Rudolph, Vorstand der Initiative, erklärt: „Nur die Installation von Rauchmeldern
reicht leider nicht. Damit sie im Ernstfall einwandfrei funktionieren, müssen sie jährlich gewartet werden. Hierbei hilft
unser kostenloses Wartungsprotokoll. Es steht online zum Download auf unserer Website bereit und kann sowohl aus-
gedruckt als auch digital ausgefüllt werden.“

In welchen Räumen muss ein Rauchmelder installiert sein?
Als gesetzliche Mindestanforderung gilt: Rauchmelder gehören in alle Schlafräume, Kinderzimmer und in Flure sowie
Treppenhäuser innerhalb einer Wohneinheit. In Berlin und Brandenburg müssen auch Aufenthaltsräume wie
Wohn- und Arbeitszimmer ausgestattet sein – was auch bundesweit empfohlen wird.