Feuerlöscher Pflicht
Jeder Unternehmer, der mindestens einen Mitarbeiter beschäftigt, ist dazu verpflichtet, seinen Betrieb mit Feuerlöschern auszustatten und diese regelmäßig - mindestens jedoch alle 2 Jahre - sachkundig prüfen zu lassen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um ein Produktionsunternehmen oder einen reinen Bürobetrieb handelt. Insbesondere Freiberufler, die Aushilfskräfte beschäftigen, sind sich dieser Verpflichtung oft nicht bewusst. Darauf macht der bvbf Bundesverband Brandschutzfachbetriebe e.V. aufmerksam. Potenziell durch einen Brand gefährdet ist nach den Erfahrungen des Verbandes, praktisch jeder Unternehmenesbereich, Produktions-und Werkstätten sowie Lagerräume genauso wie Küchen oder Verwaltungsgebäude.